OV-Stab

Der OV-Stab ist die Leitungsgruppe eines Ortsverbandes des Technischen Hilfswerks. Er unterstützt den Ortsbeauftragten bei der Leitung des Ortsverbandes und stellt die THW-Struktur des OV dar.

In ihm sind folgende Funktionen vorgesehen:

  • Ortsbeauftragte
  • Stellvertretende Ortsbeauftragte
  • Ausbildungsbeauftrage
  • Verwaltungsbeauftragte
  • Ortsjugendbetreuende
  • Schirrmeister
  • Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
  • OV-Koch

 

Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberatende vorgesehen, die den Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind. Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatenden liegt bei zehn Personen. Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK-OV-Stab), welcher unter der Leitung des stellvertretenden Ortsbeauftragten steht.


Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung. 

Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.

 


Die Fachberater (FaBe)

Die Fachberater (FaBe) bieten kompetente Beratung zu allen das THW betreffenden Fragen.

Die Fachberater vertreten das THW auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Sie handeln im Auftrag der zuständigen Ortsbeauftragten (OB), nehmen initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bieten die Hilfe des THW an. Im Einsatz vertreten die Fachberater das THW unter anderem als Mitglied von externen KatS-Leitungen, Technischen Einsatzleitungen bzw. Einsatzleitungen oder Einsatzabschnittsleitungen und Untereinsatzabschnittsleitungen. Die Fachberater sind im Einsatz dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle unterstellt, beraten diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leisten ihm übertragene Arbeiten.


Die Stellvertretende Ortsbeauftragte

Die Stellvertretende Ortsbeauftragte führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. 

Sie ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Sie wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Die Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch die Ausbildungsbeauftragte vertreten werden. 

Im Einsatzfall ist die Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Sie stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält sie Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur. 

Die Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.


Die Ausbildungsbeauftragte

 

Die Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs. Sie ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. 

Außerdem ist sie für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt sie Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Sie wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Geschäftsstelle ab. 

Die Berufung der Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Geschäftsführer.


Die Verwaltungsbeauftragten

Die Verwaltungsbeauftragten sind Mitglieder des OV-Stabes. Sie erledigen alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten. 

Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Der Vorgesetzte ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte. Die Verwaltungsbeauftragten arbeiten eng und vertrauensvoll mit allen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.

Sie werden auf Antrag des Ortsbeauftragten schriftlich mit Urkunde durch den Geschäftsführer in ihre Funktion berufen.


Die Ortsjugendbetreuer

Die Ortsjugendbetreuer sind für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig. 

Sie betreuen die Junghelfer und bilden sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit der Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen die Ortsjugendbetreuer bei der Ausbildung.  Die Ortsjugendbetreuer sollen die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und haben eine Vorbildfunktion inne, die sie niemals vernachlässigen dürfen. 
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen. 

Bezüglich des THW-Jugend e.V. sind die Ortsjugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Sie arbeiten auch Seite an Seite mit der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.


Die Schirrmeister

Die Schirrmeister sind für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich. 

Sie wirken im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

  • Bestandserfassungen 
  • Materialkontrollen 
  • Bearbeitung von Anforderungen 
  • Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen 
  • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne 
  • Durchführung technischer Dienste 
  • Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen

Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit

Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig. 

Das heißt: Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. 
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. 


Der OV-Koch

Der OV-Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.

Hierzu hat er:

  •  die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben, 
  •  die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen, 
  •  Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen, 
  •  die notwendige Vorratshaltung zu betreiben, 
  •  entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen, 
  •  das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren. 
  •  Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.) 
  •  Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden. 
  •  Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.